Welches Datum im Visum angeben?

Im Visum muss auf den Tag genau angegeben werden, wann ich einreise, ich habe aber noch gar keinen Flug. Was gebe ich an?

Das Datum ist nur eine Schätzung, wann ihr in Neuseeland einreist und nicht bindend. Um Klarheit zu schaffen, habe ich das Immigration Office angeschrieben und um Details zu dem Einreisedatum gebeten:

(17.10.2015)

Dear Jan,

Thank you for contacting us.

Usually the start date of the working holiday visa (WHV) is based on when the visa has been decided/granted.

However, the WHV usually provides a window of one year from decision date for the applicant to enter New Zealand.

Upon entering New Zealand, the visa holder will then be granted the 12 months under the WHV from the date of entry.

With respect to the „intended entry date“, kindly provide the answer when you think you will be coming to New Zealand.

Please contact us if you require further assistance.

Kind regards

Mathew
Customer Service Officer
Immigration Contact Centre
P O Box 3705, Wellington 6140 | New Zealand
Tel: +64 9 914 4100 or 0508 55 88 55| Fax: +64 9 914 4119
Web: www.immigration.govt.nz <http://www.immigration.govt.nz>

Für das Alter ist das anzugebende Datum auch irrelevant: Um das Visum zu bekommen musst du zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Bei der Beantragung des Visums darf der 31. Geburtstag noch nicht überschritten worden sein, dabei gilt der Eingang der Beantragung. Bis einen Tag vor dem 31. Geburtstag kann das Visum beantragt werden, ab dann ist nach wie vor ein Jahr Zeit, um einzrureisen und das Visum zu nutzen.

Mehr zum Working Holiday Visum

Flug nach Neuseeland

Kommentare (26)

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  1. Domi sagt:

    Hallo, ich möchte 25 Tage Urlaub in Neuseeland machen. Was muss ich bitte bei der Frage im Visum antworten: You are Staying in Neuseeland?

    Danke vorab. VG

  2. Matthias sagt:

    Hi,

    ich habe ein Problem mit dem Visa-Antrag. Ich möchte ein Working Holiday Visa beantragen. Beim Eintragen werde ich aufmerksam gemacht, dass dies in der Vergangenheit liegen soll? Da stimmt doch irgendetwas nicht. Kann mir das jemand erklären

  3. Noah sagt:

    Vielleicht kann mir ja einer bei meinem Problem weiterhelfen.
    Ich möchte im Januar 2020 Work and Travel in Neuseeland machen.
    Dafür brauche ich ja natürlich das Visum. Dazu meine Frage.
    Kann ich das Visum jetzt beantragen für 2020 obwohl ich erst Ende 2019 18 Jahre alt werde?
    Würde ungern jetzt einen Flug buchen und dann kein Visum bekommen.
    Kann mir da jemand einen Rat geben?

  4. Dennis sagt:

    Hallo,
    ich habe bereits mein Visum und fliege am 01.04 nach NZ. Mein reisepass bis zum 27.07 gültig (genau 15M).
    Ich werde jetzt zur Sicherheit doch noch mein visum verlängern (dauert 4 Tage mit express). Auf meinem Visum steht dann aber noch das alte Datum.. soll ich das dee inmigration schreiben oder ist das vor Ort dann egal, da mein visum so oder so mehr als 15m gültig ist?
    Danke

    Lg

  5. Lina sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage zur Gültigkeit des Reisepasses:
    Ich möchte am 04.01.2019 in Neuseeland einreisen, mein Reisepass ist bis zum 05.03.2020 gültig – das ist ziemlich genau 1 Monat weniger als die geforderten 15 Monate (12 Monate Working Holiday Visum + 3 Monate Gültigkeit darüber hinaus). Ich habe aber vor, nur 3 Monate, also bis zum 02.04.2019 in Neuseeland zu bleiben und habe meinen Rückflug mit diesem Datum auch schon gebucht, reicht meine Reisepassgültigkeit dann aus (3 Monate Aufenthalt + 3 Monate über Aufenthalt hinaus = 6 Monate)? Oder ist es theoretisch auch möglich, bei der Visabeantragung als Einreisedatum den 04.12.2018 anzugeben, dann wäre die Gültigkeit von 15 Monaten gewährleistet?

    Herzlichen Dank für die Hilfe! 🙂
    Liebe Grüße
    Lina

    • Jan sagt:

      Klar kannst Du ein anderes Einreisedatum angeben – was am Ende aber zählt, wird der eigentliche Einreisetag sein, der, an dem Du am Flughafen bist. Ich vermute das geht mit dem aktuellen Reisepass dann nicht, aber frag lieber nochmal direkt nach!

  6. Tamara sagt:

    Hallo, ich möchte in meinem Visum gerne als zwiete „Identification“ Möglichkeit meine Geburtsurkunde angeben, jedoch weiß ich nicht wie ich das Datum angeben soll, da sie ja eigentlichnicht abläuft?

    vielen Dank im Vorraus.
    LG Tamara

  7. Nina Wied sagt:

    Hallo und Glückwunsch zu dieser tollen Seite!

    Ich gehöre zu den Ü35 🙂 und möchte 2018 für knapp 3 Monate, also unter der Visumspflicht, nach Neuseeland reisen und mit Aushilfs-Jobs freie Unterkunft und evt. Verpflegung „finanzieren“. Aus Deutschland erhalte ich während der Auszeit mein regelmäßiges Gehalt weiterhin, daher geht es mir wirklich ausschließlich um freie Unterkunft und um so die Menschen und den Alltag vor Ort kennenzulernen z.B. auf einer Farm oder Lodge.
    Jetzt erhalte ich verschiedene Informationen dazu. Einige sagen, da ich unter 3 Monaten Aufenthalt bin, brauche ich kein Visum. Andere sagen, ich bräuchte ein work visum.
    Von meiner Anfrage an die Behörde erhielt ich diese Antwort, bin aber weiter verwirrt:

    „Dear Nina,

    Thank you for contacting us.

    If you will be undertaking any activities in New Zealand for any gain or reward (including accommodation), this will be considered work and you would need to hold a valid work visa.

    You would be able to volunteer while in New Zealand on a visitor visa however you must not be receiving any gain or reward for this.

    To apply for a work visa, you would need to hold a full time job offer in New Zealand.

    For more information on the categories of work visas and to find one that’s suitable for your needs, please refer to the Immigration New Zealand website: https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas/explore-visa-options

    Was genau trifft auf meine spezielle Situation zu?
    Vielen Dank im Voraus!!

    Nina

    • Jan sagt:

      Hi Nina,
      auch Arbeit für Unterkunft (WWOOF und Ähnliches) erfordert ein Arbeitsvisum. Egal, wie lange Du vor Ort bist. Das sagt auch die Email, die Du bekommen hast.
      Beste Grüße!

  8. Lara sagt:

    Hallo,
    bei der Online-Beantragung ist aber doch nur gefragt wann man beabsichtigt einzureisen.
    Wenn ich dann zB. den 20. November angebe darf ich doch normal auch schon am 15. einreisen oder??
    Warum sollte früher nicht gehen? Dann müssten sie es anders formulieren oder ?

    • Jan sagt:

      Hi Lara,
      ich habe um sicher zu gehen direkt beim Immigration Office nachgefragt. Du hast Recht, das Datum ist nur eine Schätzung!
      Ich habe die Info oben aktualisiert.
      Grüße,
      Jan

  9. Charleen sagt:

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage. Man muss bei Einreise ja ein Guthaben von 2,700€ auf seiner Kreditkarte vorweisen. Ist das in Ordnung wenn ich € auf meiner Kreditkarte habe oder muss ich das vorher schon tauschen, damit ich $ auf der Karte habe?

    LG

    Charleen

  10. patrick sagt:

    Hi, super Seite habt ihr hier!
    Zu dem Thema hätte ich auch eine Frage: wenn ich im Working Holiday Scheme angegeben habe, zb am 7. November nach Neuseeland einzureisen, den Flug aber noch nicht gebucht habe, weil ich vorher noch in Australien am Reisen bin (dass also nur als ungefähres Datum angegeben habe, um das WHV zu erhalten) kann ich auch ein paar Wochen früher oder später nach NZ als angegeben, oder?

    Vielen lieben Dank schonmal für euer Feedback!

    • Jan sagt:

      Moin Patrick,
      nur später, nicht früher. Ab dem 7. November hättest Du dann ein Jahr Zeit, einzureisen. Also bis zum 6. November des nächsten Jahres.
      Grüße

  11. Christine sagt:

    Hallo Jan

    Hier die Antwort vom Immigrantion Contact Centre:

    „You must be less than 31 years old when you apply for your Working Holiday Visa. If you apply for it when you are 30 but do not enter New Zealand until you are 31 this will still be acceptable.

    The important thing with these applications is to lodge them before your 31st birthday; you may then enter New Zealand in line with your visa conditions at any time.

    Please refer to the following page for the general requirements you must meet to apply for a Working Holiday Visa under the German Scheme: “

    Wenn ich das jetzt richtig verstehe kann ich also (wie geplant) kurz vor meinem 31. Geburtstag das Visum beantragen und nach Erhalt habe ich dann noch ein Jahr Zeit zur Einreise und kann DANN ein Jahr bleiben!
    Das wäre natürlich optimal. 100% sicher bin ich mir aber noch nicht.

    Viele Grüsse,
    Christine

    • Jan sagt:

      Danke für die Mail! Die liest sich doch so, dass es passt:
      „If you apply for it when you are 30 but do not enter New Zealand until you are 31 this will still be acceptable“ -> Wenn Du dich für [das Visum] bewirbst, wenn Du noch 30 bist aber nicht nach Neuseeland einreist bis Du schon 31 bist, ist das immer noch akzeptiert.
      „The important thing with these applications is to lodge them before your 31st birthday; you may then enter New Zealand in line with your visa conditions at any time.“ -> Das Wichtige mit diesen Beantragungen ist es, sie vor dem 31. Geburtstag einzureichen; Du kannst dann in Neuseeland einreisen nach den Visa-Bestimmungen [innerhalb eines Jahres nach Beantragung], egal wann in diesem Zeitraum.

    • Marco sagt:

      Hallo Christine,

      ich wollte mal fragen ob es bei dir geklappt hat mit dem Visum und dem Einreisen? Ist ja mittlerweile 3 jahre her. 😀

      Und ich stehe heute genau vor dem gleichen Problem! 🙂 Habe im Grunde genau das vor, was du auch vor hattest: Kurz vor meinem 31. Geburtstag das Visum beantragen und dann innerhalb eines Jahres nach Neuseeland Fliegen und dort 1 year bleiben.

      Würde mich über ein Update sehr freuen!!!

      Grüße

      Marco

  12. Christine sagt:

    Super, danke!
    Das ist ja eigentlich eindeutig.
    Nur leider verwirrenden, dass die Deutschen etwas anderes schreiben. Aber entscheidend wird sein was die Neuseeländische Behörde für Immigration meint!
    Vielleicht frage ich da auch noch einmal nach um 100% sicher zu sein!

    Danke für die superschnelle Antwort!

  13. Christine sagt:

    Hallo Jan / Hallo Rafael
    Danke Jan für die tolle Webseite, die ist echt super!

    Jetzt habe ich aber auch noch eine Frage zum Thema Einreise. Du schreibts:
    „Bei der Beantragung des Visums darf der 31. Geburtstag noch nicht überschritten worden sein. Dabei gilt der Eingang der Beantragung. Bis einen Tag vor dem 31. Geburtstag kann das Visum beantragt werden, ab dann ist nach wie vor ein Jahr Zeit, um einzrureisen und das Visum zu nutzen.“

    Auf der Seite der deutschen Botschaft steht jedoch:
    „Das deutsch-neuseeländische Working Holiday Scheme (WHS) erlaubt deutschen Staatsbürgern, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind, d.h. ihren 31. Geburtstag noch nicht überschritten haben, die Einreise nach Neuseeland, um hier einen bis zu 12-monatigen Urlaub zu verbringen.“

    Hier ist von EINREISE vor dem 31. Geburtstag die Rede?!

    Ich bin jetzt 30 und werde im Oktober 31. Im September möchte ich das Visum beantragen und dann im Frühjahr gehen. Ist das demnach überhaupt möglich?

    Hast du es selbst so gemacht oder kennst du jemanden der NACH 30 mit diesem Visum noch eingereist ist?

    Vielen Dank für die Rückmeldung!

    Grüsse,
    Chrstine

    • Jan sagt:

      Moin, ich bin selbst nicht mit 30 eingereist und ich kenne auch niemanden. Ich habe aber direkt bei der neuseeländischen Behörde für Immigration per Email nachgefragt:

      You may apply for a Working Holiday Visa till the time you are 30 years or less in age. You may still be considered as 30 years old until your 31st birthday.
      Upon grant the Working Holiday Visa allows the holder to enter New Zealand and activate the visa till up to 12 months after the date of grant. The specific “enter before” date is mentioned on the visa letter.“

      Packe ich so in den nächsten Tagen auch noch direkt auf die Seite, ist nur grade viel los 🙂

  14. Rafael sagt:

    Stimmt es, dass man bei der Einreise unter 30 Jahre alt sein muss?
    Habe gedacht, dass man bei Beantragung unter 30 sein muss und dann noch ein Jahr Zeit hat einzureisen.

    • Jan sagt:

      Das ist richtig – unter „Selbst organisieren“-„Visum“ steht es richtig, hier habe ich es wohl vergessen. Danke!

      Um das Visum zu bekommen musst du zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Bei der Beantragung des Visums darf der 31. Geburtstag noch nicht überschritten worden sein. Dabei gilt der Eingang der Beantragung. Bis einen Tag vor dem 31. Geburtstag kann das Visum beantragt werden, ab dann ist nach wie vor ein Jahr Zeit, um einzrureisen und das Visum zu nutzen.

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