Versicherungen für Work and Traveller

Reiseversicherungen

Vor einem längeren Auslandsaufenthalt sollten frühzeitig die aktuellen Versicherungen überprüft werden und über Zusätze nachgedacht werden: Für ein Work and Travel Visum in Neuseeland ist die Krankenversicherung Pflicht, die „normale“ deutsche Krankenversicherung gilt dort allerdings nicht, eine Auslandskrankenversicherung muss abgeschlossen werden. Viele Backpacker schließen auch eine Haftpflicht-und Unfallversicherung ab, um sich gegen teure Zahlungen zu schützen – diese Versicherungen kosten in der Regel auch vergleichsweise wenig.

Auslandskrankenversicherung

Bedingung des Working Holiday Visums für Neuseeland ist es, in der Zeit des Aufenthalts krankenversichert zu sein, eine Auslandskrankenverischerung muss auf jeden Fall angeschlossen werden! Denn deutsche Krankenversicherungen gelten nur im EU-Ausland und dort nur für eine Dauer von 6 Wochen. Versicherungen mit Selbstbehalt sind günstiger, allerdings muss bei jeder Behandlung ein Teil selbst gezahlt werden.

Auslandskrankenversicherungen

Haftpflichtversicherung

In Deutschland gehört sie zu einer der Standardversicherungen, auch in Neuseeland kann die Haftpflicht sehr praktisch sein. Über diese Versicherungen sind Schäden versichert, die ihr an Eigentum von anderen anrichtet und ersetzt werden müssen. Teilweise sind Kinder über die Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus mitversichert und Haftpflichtversicherungen gelten häufig weltweit. Erst die vorhandenen Versicherungen überprüfen!

Haftpflichtversicherungen

Unser Tipp: Mit der interaktiven Work and Travel Planungs-Checkliste die richtigen Versicherungen finden

>> Hier gehts zur ultimativen Checkliste für Work and Traveller!

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist eher Abwägungssache und nicht so dringend benötigt wie die Krankenversicherung oder die Haftpflicht. Bei Unfällen, hohen Kosten oder langfristigen Folgen deckt die Unfallversicherung viele Leistungen ab. Zu beachten sind aber unbedingt eventuelle Ausschlüsse wie Extremsportarten, dafür muss man sich leider durch die Bedingungen der einzelnen Verträge durchlesen. Bungeesprüge, Fallschirmspringen und Linksverkehr sind Dinge, die hier in Deutschland selten zum Problem werden, als Work and Traveler aber in Neuseeland definitiv vorkommen. Da die meisten Unfallversicherungen weltweit gelten, muss bei einer schon besehenden Versicherung keine zusätzliche abgeschlossen werden – erst nachfragen!

Reiserücktrittskostenversicherung

Die Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt fällige Stornierungskosten bei einer möglichen Absage deiner Reise aus einem versicherten Grund z.B. aufgrund einer unerwarteten Krankheit oder einer schweren Unfallverletzung vor Reisebeginn. Mit dem Reiseschutz sind deine Reisekosten z.B. die Kosten für einen teuren Flug optimal abgesichert. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt vom Reisepreis ab und ob du einen Tarif mit oder ohne Selbstbehalt wählst.

Kommentare (2)

Trackback URL | Comments RSS Feed

  1. Emilie Ruppert sagt:

    Hallo,
    ich habe bei euch einen Antrag für die Auslandskranken- Haftpflicht- und Unfallversicherung gestellt, aber keine Nachricht daraufhin erhalten. Ist dieser Antrag deshalb nicht angekommen? Soll ich ihn nochmals stellen?

    Ich bitte um schnelle Antwort, danke.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert